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Als Kfz-Prüfingenieure im Namen und Auftrag der KÜS bieten wir die regelmäßig fälligen Untersuchungen an Ihrem Fahrzeug an: HU nach § 29 StVZO (inkl. Teiluntersuchung Abgas), Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO, Untersuchungen nach § 41 BO-Kraft, Gasanlagenprüfungen nach § 41a StVZO.

Außerdem sind wir befugt, Einzelabnahmen nach § 21  StVZO bzw. 19 (2) StVZO durchzuführen – diese sind beispielsweise nötig, wenn mehrere sich gegen­seitig beein­flussende Umbauten am Fahrzeug vorgenommen werden, die über ggf. vorliegende Prüf­zeugnisse (ABE, ECE, Teile­gutachten) nicht abgedeckt sind.

Zum weiteren Dienstleistungsangebot gehören weitere hoheitliche Aufgaben wie z.B. Oldtimerbegutachtungen, Änderungsabnahmen oder auch die Begutachtung der Verkehrssicherheit nach §5 FZV («Mängelkarte»).

Eine vollständige Übersicht über unser Spektrum an hoheitlichen Leistungen finden Sie unter dem Punkt Fahrzeugprüfungen.

Als unabhängige und freie Kfz-Sachverständiger bieten wir zudem privatwirtschaftliche Dienstleistungen im Bereich Gutachten an.

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